ÖEL-Spiel-und Trainingsbetrieb muss vorübergehend eingestellt werden!

Obwohl der ÖEHV gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen zurecht der ÖEL die Trainings- und Spielberechtigung im Lock-Down erteilt hat, wurde dies aufgrund einer Anfrage einer BH an das Sportministerium durch dieses nun in Frage gestellt. Es liegt derzeit eine Aufforderung vor, den Spiel- und Trainingsbetrieb während des Lock-Downs einzustellen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Auffassungen wird der Trainings- und Spielbetrieb in Absprache mit den ÖEL Vereinen vorerst pausiert. Der ÖEHV wird diesen Sachverhalt einer schnellstmöglichen Klärung zuführen. (mehr …)